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Wettbewerbspolitik, Wettbewerbsrecht, Wettbewerbsschutz

Leistungswettbewerb ist der Motor unserer Sozialen Marktwirtschaft. Daher gehört es zu den zentralen wirtschaftspolitischen Aufgaben des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie, funktionierenden Wettbewerb zu gewährleisten und Wettbewerbsbeschränkungen wirkungsvoll zu begegnen, Freiräume für unternehmerisches Handeln zu sichern und die Wettbewerbschancen gerade der kleinen und mittleren Unternehmen zu fördern.

Der Schutz des Wettbewerbs vor Beschränkungen unternehmerischer Freiheit durch die Marktteilnehmer und vor dem Mißbrauch wirtschaftlicher Macht ist Aufgabe der Kartellbehörden. Sie können wettbewerbswidriges Verhalten untersagen, zur Ahndung von Kartellordnungswidrigkeiten Bußgeldbescheide erlassen oder den durch einen Kartellverstoß erlangten wirtschaftlichen Vorteil abschöpfen.

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Quelle: http://www.bayerische-landeskartellbehoerde.de/themen/wettbewerbspolitik-wettbewerbsrecht-wettbewerbsschutz/?tx_ttnews[year]=2012 (22. 02. 2012)