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Überblick

Zu den Aufgaben der Landeskartellbehörde nach dem GWB zählen insbesondere:

  • Durchsetzung des Kartellverbotes nach § 1 GWB: Grundsätzlich verboten sind Vereinbarungen von Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
  • Prüfung von Mittelstandskartellen nach § 3 GWB: Bei inländischen Mittelstandskartellen kann die wettbewerbsfördernde Zusammenarbeit Ausnahmen vom Kartellverbot rechtfertigen. Beteiligte an Mittelstandskartellen haben einen Anspruch auf eine Entscheidung der Kartellbehörde (sog. Negativattest), dass für sie kein Anlass besteht, tätig zu werden, wenn ein erhebliches rechtliches oder wirtschaftliches Interesse an einer solchen Entscheidung dargelegt werden kann.
  • Missbrauchsaufsicht über die Preisgestaltung marktbeherrschender Unternehmen: Diese dürfen mit ihren Preisforderungen nicht über Entgelte hinausgehen, die sich bei wirksamem Wettbewerb ergäben.
  • Durchsetzung des kartellrechtlichen Diskriminierungs- und Behinderungsverbotes: Marktbeherrschende und marktstarke Unternehmen dürfen gleichartige Unternehmen nicht ohne sachlichen Grund unterschiedlich behandeln und ihre Marktmacht nicht dazu ausnutzen, andere Unternehmen in ihren Wettbewerbsmöglichkeiten unbillig zu behindern.

Im Bereich des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) haben die Wettbewerbsreferate oder andere Verwaltungsbehörden keine Zuständigkeiten. Das UWG ist rein zivilrechtlich ausgestaltet; Streitigkeiten sind verbindlich allein von den Zivilgerichten zu entscheiden. Auskünfte geben Verbraucherschutz- oder Wirtschaftsverbände (z.B. die Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs e.V., Landgrafen Straße 24 B, 61348 Bad Homburg v.d.H., Tel.: 06172/12150 oder eine ihrer Zweigstellen), zu deren satzungsgemäßen Aufgaben es gehört, Verstöße gegen das UWG zu verfolgen.

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Quelle: http://www.bayerische-landeskartellbehoerde.de/themen/wichtige-aufgaben-der-landeskartellbehoerde/ueberblick/?tx_ttnews[year]=2012 (19. 05. 2012)